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Jetzt 5.000€ Förderung sichern
für Ihre Webseite

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Einleitung

Was bedeutet Barrierefreiheit für Ihre Vereins-Webseite?

Die Grundlage dafür sind europaweit gültige Regeln, die in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt wurden. Sie basieren auf den WCAG-Richtlinien und der Norm EN 301 549 und sorgen dafür, dass digitale Inhalte z. B. gut lesbar, verständlich und barrierefrei bedienbar sind – auch für Menschen mit Behinderungen.

Förderung

Förderung für gemeinnützige Vereine. Bis zu 5.000 € Zuschuss sichern!

Förderung: Zuschuss von bis zu 5.000 € für eine barrierefreie Webseite. (nur für einen gemeinnützigen Verein)
– Unterstützung beim Antrag: Auf Wunsch begleiten wir Sie kostenlos bei der Antragsstellung.
– Keine Eigenkosten: Die Förderung deckt die gesamten Kosten ab.
– Zugänglichkeit für alle: Chance, die Vereinswebseite barrierefrei zu gestalten.

Design ohne Titel

60 Sekunden Fördercheck

Ist Ihre Vereins-Webseite förderbar?
Finden Sie es in 60 Sekunden heraus!

Beantworten Sie sechs kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Förderchance von bis zu 5.000€ – basierend
auf den Vorgaben der EN 301 549.

Handeln Sie jetzt – lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Wir sind Experten für barrierefreie Webseiten und unterstützen Sie dabei, Ihr digitales Angebot rechtssicher und zukunftssicher zu gestalten.

  • Kostenlose Erstberatung – Wir analysieren Ihre aktuelle Website.
  • Individuelle Lösungen – Maßgeschneiderte Umsetzungen für Ihre Branche.
  • Schnelle Umsetzung – Damit Sie die Frist problemlos einhalten.

Nutzen Sie die Gelegenheit und setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig um – wir helfen Ihnen dabei!