Die Grundlage dafür sind europaweit gültige Regeln, die in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt wurden. Sie basieren auf den WCAG-Richtlinien und der Norm EN 301 549 und sorgen dafür, dass digitale Inhalte z. B. gut lesbar, verständlich und barrierefrei bedienbar sind – auch für Menschen mit Behinderungen.
– Förderung: Zuschuss von bis zu 5.000 € für eine barrierefreie Webseite. (nur für einen gemeinnützigen Verein)
– Unterstützung beim Antrag: Auf Wunsch begleiten wir Sie kostenlos bei der Antragsstellung.
– Keine Eigenkosten: Die Förderung deckt die gesamten Kosten ab.
– Zugänglichkeit für alle: Chance, die Vereinswebseite barrierefrei zu gestalten.
Beantworten Sie sechs kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Förderchance von bis zu 5.000€ – basierend
auf den Vorgaben der EN 301 549.
Wir sind Experten für barrierefreie Webseiten und unterstützen Sie dabei, Ihr digitales Angebot rechtssicher und zukunftssicher zu gestalten.
Nutzen Sie die Gelegenheit und setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig um – wir helfen Ihnen dabei!
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