Seit heute ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) offiziell gültig. Doch was heißt das konkret?
Ob Website, App, digitales Kundenportal oder E-Book – digitale Angebote müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können. Dazu gehören:
• klare Strukturen und einfache Navigation
• ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen
• alternative Texte für Bilder
• Vorlesefunktionen
• verständliche Inhalte, oft in einfacher Sprache
Für viele Unternehmen und Organisationen bedeutet das eine Investition. Doch Barrierefreiheit ist auch eine Chance: Sie erweitert die Zielgruppe, verbessert die Nutzerfreundlichkeit und steigert die Reputation.
Zudem gibt es Fördermöglichkeiten, die bei der Umsetzung finanziell unterstützen können. Wir helfen dabei, Lösungen zu finden, die wirtschaftlich und nachhaltig sind.