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B2C Unternehmen

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Muss ich meine Webseite Barrierefrei gestalten?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auf der EU-Richtlinie (European Accessibility Act) basiert. Dieses Gesetz verpflichtet alle B2C Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem jährlichen Umsatz von über 2 Millionen Euro, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören insbesondere Webseiten und Online-Shops. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Wer ist betroffen?

  • B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro.

  • Online-Shops, Dienstleistungsanbieter, Banken, Reiseportale, Mobilitätsunternehmen und viele weitere Branchen.

  • Digitale Produkte und Services, die über eine Webseite oder App zugänglich sind, müssen die Anforderungen der EU-Norm EN 301 549 erfüllen.

Checkliste

Welche Anforderungen gibt es?

Damit Ihre Webseite die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, müssen unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Kontrastreiche Gestaltung: Texte und visuelle Inhalte müssen gut lesbar sein, um Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Nutzung zu ermöglichen.

  • Alternative Texte für Bilder: Jede visuelle Darstellung muss eine textliche Beschreibung enthalten, damit Screenreader die Inhalte erfassen können.

  • Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Webseite muss ohne Maus, nur mit der Tastatur, navigierbar sein.

  • Klare Struktur und einfache Sprache: Inhalte müssen verständlich und logisch aufgebaut sein, um Nutzern mit kognitiven Einschränkungen die Nutzung zu erleichtern.

  • Keine Barrieren durch dynamische Inhalte: Pop-ups, Animationen und interaktive Elemente dürfen die Navigation nicht erschweren oder verhindern.

  • Formulare und Interaktionselemente barrierefrei gestalten: Formulare müssen mit Screenreadern nutzbar sein und klare Anweisungen enthalten.

  • Kompatibilität mit Assistenztechnologien: Die Webseite muss mit Screenreadern, Spracherkennungssoftware und anderen Hilfsmitteln reibungslos funktionieren.

Beachten sie

Verstöße gegen das Gesetz können teuer werden!

Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Abmahnungen, Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen. Zudem droht ein erheblicher Imageschaden, wenn Kunden mit Einschränkungen die Webseite nicht nutzen können.

Handeln Sie jetzt – lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Wir sind Experten für barrierefreie Webseiten und unterstützen Sie dabei, Ihr digitales Angebot rechtssicher und zukunftssicher zu gestalten.

  • Kostenlose Erstberatung – Wir analysieren Ihre aktuelle Website.
  • Individuelle Lösungen – Maßgeschneiderte Umsetzungen für Ihre Branche.
  • Schnelle Umsetzung – Damit Sie die Frist problemlos einhalten.

Nutzen Sie die Gelegenheit und setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig um – wir helfen Ihnen dabei!